Zahlt die Versicherung für Kastanien-Dellen im Auto?
Augusta Maklerbüro Pluschke | Keine Kommentare16.11.2016

3 häufige Irrtümer beim Wechsel des Kfz-Versicherers
Augusta Maklerbüro Pluschke | Keine Kommentare07.11.2016

Die Schule geht los! Was Eltern über die gesetzliche Unfallversicherung wissen sollten
Augusta Maklerbüro Pluschke | Keine Kommentare09.08.2016
Für Hunderttausende Kinder beginnt nach den Sommerferien der „Ernst des Lebens“. Eltern (nicht nur) von ABC-Schützen sollten im Bilde darüber sein, wann ihre Sprösslinge gesetzlich unfallversichert sind und wann nicht. Unsere Grafik verschafft Überblick.
Zehntausende Hausbesitzer müssen um Versicherungsschutz bangen
Augusta Maklerbüro Pluschke | Keine Kommentare23.06.2016
Infolge des Klimawandels kommt es in Deutschland immer häufiger zu Starkregen. Die Wassermassen fluten Keller und Tiefgaragen, reißen Autos und Bäume mit sich, schieben Schlammlawinen in Wohnhäuser. Der Deutsche Wetterdienst erwartet für die kommenden Jahrzehnte eine rund 50-prozentige Zunahme dieser katastrophalen Wetterlagen.
Das hat Folgen für die Versicherbarkeit Zehntausender Häuser: Sie werden womöglich zukünftig als gegen Elementargefahren „nicht mehr versicherbar“ gelten, weil sie in Risikozonen liegen. Aktuell erstellen Behörden und Versicherer neue Risikozonenkarten, aus denen die jeweilige Gefährdung durch Starkregen hervorgeht. Die bisher übliche ZÜRS-Kategorisierung in Gefahrenzonen, die als Grundlage für Gebäudeversicherungen dient, hat sich als für die Starkregeneinschätzung eher unbrauchbar erwiesen (obwohl ZÜRS für „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ steht). Denn Starkregen tritt nicht nur an Gewässern auf, sondern potenziell überall, und dann wird es vor allem an Hängen und in Mulden gefährlich. Hausbesitzer in entsprechenden Risikozonen gehören damit möglicherweise zu den frühen Klimawandel-Geschädigten in Deutschland.
Trotz Vorerkrankungen gegen Berufsunfähigkeit versichern
Augusta Maklerbüro Pluschke | Keine Kommentare04.05.2016
Wer chronisch krank ist oder schon einmal wegen Depressionen oder Rückenleiden behandelt wurde, hat es beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht selten schwer. Die Entscheidung über die Antragsannahme wird individuell getroffen, doch es gibt gewisse Tendenzen.
So sind die Versicherer bei psychischen Beschwerden sehr vorsichtig und lehnen vielfach ab, insbesondere bei einer laufenden Therapie. Auch chronisch entzündliche Darmerkrankungen führen häufig zur Ablehnung. Besser sieht es bei Rückenbeschwerden aus – hier formulieren die Anbieter oft einen Ausschluss, so dass keine Rente gezahlt wird, wenn das Rückenleiden zur Berufsunfähigkeit geführt hat.
Es empfiehlt sich, vor einem Antrag zunächst eine anonyme Risikovoranfrage zu stellen, was beim Abschluss über einen Versicherungsmakler möglich ist. Und natürlich: alle Gesundheitsfragen peinlich genau zu beantworten.
Wer keine Berufsunfähigkeitspolice erhält, kann die Schutzlücke beispielsweise mit einer Grundfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Schwere-Krankheiten-Versicherung auffüllen – oder gleich mit einem Bündel dieser Alternativen.
In Versicherungsfragen bleibt der persönliche Berater gefragt
Augusta Maklerbüro Pluschke | Keine Kommentare25.02.2016
Immer mehr Lebensbereiche wandern ins Internet; über die Hälfte der Deutschen wickelt ihre Bankgeschäfte mittlerweile überwiegend per Tablet, Laptop oder Smartphone ab, der Online-Handel wächst und wächst. In Versicherungsbelangen hingegen bevorzugen die Menschen hierzulande laut einer aktuellen Studie weiterhin den persönlichen Kontakt. Wenn es um den Abschluss neuer Policen geht, wenden sich 71 Prozent der Umfrageteilnehmer an den Versicherungsmakler ihres Vertrauens. Bei anderen Fragen und Anliegen konsultieren 38 Prozent den Makler, während 48 Prozent direkt bei der Versicherung anrufen. In diesen Zahlen wird deutlich: Versicherung ist und bleibt Vertrauenssache, von Mensch zu Mensch.
Was Versicherungsnehmer beachten sollten, um ihren Schutz nicht zu verlieren
Augusta Maklerbüro Pluschke | Keine Kommentare02.02.2016
Ein Versicherungsnehmer genießt nicht nur Rechte gegenüber seinem Versicherer, sondern auch einige Pflichten. Vernachlässigt er diese, droht er im Schadensfall mit leeren Händen dazustehen.
Gewissenhafte Mitwirkung ist bereits bei der Antragsstellung gefragt. Auf diesbezügliche Fehler geht mehr als die Hälfte der Streitigkeiten zwischen Versicherern und ihren Kunden zurück. Die „vorvertragliche Anzeigepflicht“ hält den Versicherungsnehmer an, alle Angaben vollständig und korrekt zu tätigen. Insbesondere Gesundheitsfragen sollten mit höchster Sorgfalt beantwortet werden, idealerweise mit Bescheinigungen von Ärzten oder der Krankenversicherung. Was viele Kunden ebenfalls versäumen: die Bedingungen zu lesen, zumindest in der Kurzfassung. Groß kann das Erstaunen dann ausfallen, wenn der eingetretene Schadensfall gar nicht wie angenommen abgedeckt ist. Und schließlich sollten die Fristen zur Schadensmeldung beachtet werden, die im Extremfall nur 48 Stunden betragen können – sonst droht die Leistungsablehnung wegen eines formalen Fehlers.
Die klassische Kapital-Lebensversicherung – ein Auslaufmodell?
Augusta Maklerbüro Pluschke | Keine Kommentare25.11.2015
Wegen der anhaltenden Niedrigzinsmisere gerät das altbewährte Prinzip der Kapital-Lebensversicherung unter Druck. Die Versicherer haben Mühe, die üppigen Verzinsungen für die alten Verträge zu erwirtschaften. Und mit dem aktuell gültigen Garantiezins von 1,25 Prozent kann man den Kunden kaum mehr einen Inflationsausgleich zusichern.
Folgerichtig verabschieden sich mehr und mehr Versicherer von der Kapital-Lebensversicherung mit Garantiezins, darunter große Anbieter wie Generali, Ergo, Talanx und Zurich. Stattdessen halten zunehmend neuartige Garantiekonzepte Einzug. Zugesichert wird zumeist lediglich der Beitragserhalt, darüber hinaus geht der Kunde mit ins Anlagerisiko, erhält im Gegenzug aber auch mehr Rendite.
In Zukunft soll der branchenweite Höchstrechnungszins sogar ganz wegfallen. Die Bundesregierung plant die Abschaffung für große Versicherer – damit wäre das Aus der klassischen Kapital-Lebensversicherung besiegelt.
Neue Studie: Preisunterschiede von bis zu 392 Prozent in der Kfz-Versicherung
Augusta Maklerbüro Pluschke | Keine Kommentare20.11.2015
Dass sich der Wechsel der Kfz-Versicherung richtig lohnen kann, ist allgemein bekannt. Wie atemberaubend die Unterschiede sein können, belegt nun die zum fünften Mal erschienene „Marktstudie zur Preissituation im deutschen Kfz-Versicherungsmarkt“.
Prof. Dr. Thomas Köhne vom unabhängigen Institut für Versicherungswirtschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin hat für die Studie die Angebote für zehn Musterkunden in 30 deutschen Regionen verglichen. Ergebnis: Das Einsparpotenzial bei einem Wechsel der Kfz-Police beträgt im Schnitt 46,8 Prozent. Zwischen dem jeweils günstigsten und teuersten Tarif für einen Musterkunden liegen durchschnittlich 1.309 Euro. Die größte beobachtete Spanne beträgt satte 392 Prozent (der teuerste Tarif beläuft sich also auf knapp das Fünffache des günstigsten), und auch der geringste Unterschied immerhin noch 139 Prozent.
Diese Zahlen unterstreichen, wie sinnvoll es ist, den eigenen Kfz-Versicherungsschutz immer wieder auf die Probe zu stellen – das Einsparpotenzial beläuft sich in der Regel auf eine dreistellige Summe.